Arbeitgeber

Mindestlohn gilt nicht für Überstunden aus 2014

| In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, ob der ab 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde auch anzuwenden ist, wenn Überstunden aus 2014 ausgezahlt werden (Stundenlohn hier z.B. 8,30 EUR)? |

Die Antwort lautet: Nein. Der Mindestlohn gilt nach der gesetzlichen Regelung erst für die Arbeitsleistung, die ab 2015 erbracht wird.

Quelle | Mindestlohngesetz vom 11.8.2014, BGBl I 2014, 1348

Kurzarbeitergeld: Bezugsdauerauch in 2015 verlängert

| Auch in 2015 beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld zwölf Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer erneut ausgedehnt. |

Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Bundesministerium die Dauer aber verlängern.

Quelle | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 13.11.2014, BGBl I 2014, 1749

Joomla templates by a4joomla